Finanzierung und Einflussgrenzen
Blickwinkel ordnet die politische Ausrichtung von Medien ein. Gegen jedes Projekt, das so etwas tut, richtet sich zu Recht dieselbe erste Frage: Wer bezahlt das, und was bekommt er dafür? Diese Seite beantwortet sie vorab und verbindlich. Sie ist Teil des Produkts, nicht Beiwerk — eine Einordnung ist nur so viel wert wie die Unabhängigkeit derer, die sie vornimmt.
Wer Blickwinkel finanziert
Stand 29. Juli 2026: Blickwinkel ist vollständig aus privaten Mitteln des Betreibers finanziert. Es gab bis heute keine Zuwendung von außen — keine Förderung, keine Beteiligung, keinen Verlag im Hintergrund.
Einnahmen und Ausgaben werden jährlich nach diesen Kategorien offengelegt:
- Eigenmittel des Betreibers
- Fördermitgliedschaften
- Zweckgebundene Kampagnenmittel
- Erlöse aus Datenzugang und Auswertungen
- Öffentliche Fördermittel
Was Geld nicht kauft
Diese Grenzen gelten für jede Form der Unterstützung — Spende, Fördermitgliedschaft, Kampagnenbeitrag, bezahlter Datenzugang, Fördermittel.
- Keinen Einfluss auf Einstufungen. Weder auf die eigene noch auf die irgendeiner anderen Quelle. Der einzige Weg, eine Einstufung zu ändern, führt über das Meldeverfahren — offen für alle, mit öffentlich dokumentierter Entscheidung.
- Keinen Einfluss auf den Quellenkatalog. Welche Quelle aufgenommen wird, entscheidet allein die dokumentierte Prüfung.
- Keinen Einfluss auf Themen oder Gewichtung. Es gibt keine Möglichkeit, ein Thema prominenter oder unauffälliger zu machen.
- Keine Vorabeinsicht. Auswertungen, Kalibrierungsergebnisse und Berichte erscheinen für alle zum selben Zeitpunkt. Auch Unterstützende bekommen keinen Informationsvorsprung.
- Keine Kennzeichnungsfreiheit. Sollte je bezahlte Sichtbarkeit angeboten werden, wird sie als solche gekennzeichnet — und sie berührt die Einordnung nicht.
Von wem kein Geld angenommen wird
Von diesen Gruppen nimmt Blickwinkel keine Zuwendungen an — weder Spenden noch Fördermitgliedschaften noch Kampagnenbeiträge.
- Parteien und ihre Gliederungen — Sie sind Gegenstand der Berichterstattung, die hier eingeordnet wird
- Parteinahe Stiftungen — Dieselbe Nähe, nur eine Ebene weiter
- Medienhäuser aus dem Quellenkatalog — Sie werden von Blickwinkel bewertet — unmittelbarer Interessenkonflikt
- PR- und Public-Affairs-Agenturen im Mandat — Sie vertreten Dritte mit Interesse an Berichterstattung
- Anonyme Zuwendungen über 250 € — Herkunft nicht prüfbar, also nicht verantwortbar
Eingehende Zuwendungen aus diesen Gruppen werden zurückerstattet. Fällt es erst später auf, wird die Rückerstattung in der nächsten Offenlegung vermerkt.
Die Ausnahme: bezahlte Produkte
Ein Entgelt für eine definierte Leistung zu einem öffentlich einsehbaren Preis — Datenzugang, ein Report, ein Export — ist kein Zuschuss, sondern ein Geschäft. Solche Verträge sind auch mit Organisationen aus der Liste oben möglich, unter drei Bedingungen:
- Gleicher Preis für alle. Der Preis ist öffentlich. Es gibt keine Sonderkonditionen.
- Keine Berührung der Einordnung. Geliefert werden Daten und Auswertungen, niemals Einfluss.
- Offenlegung ab Klumpenrisiko. Übersteigt ein einzelner Kunde 20 % der Jahreseinnahmen, wird er namentlich genannt — unabhängig davon, wer er ist. Ab diesem Anteil entsteht Abhängigkeit, und Abhängigkeit gehört offengelegt.
Was offengelegt wird
- Jährlich: Einnahmen und Ausgaben nach den Kategorien oben.
- Vor der Annahme, nicht danach: jede Zuwendung einer Organisation mit publizistischem oder politischem Interesse.
- Sofort: jeder Kunde oberhalb der Offenlegungsschwelle.
- Bei zweckgebundenen Mitteln: wofür sie eingesammelt wurden und was tatsächlich damit geschehen ist — auch wenn es vom Plan abweicht.
- Bei Fördermitteln: Fördergeber, Summe, Zweck und etwaige Auflagen.
Wenn etwas schiefgeht
Sollte eine dieser Regeln verletzt werden — versehentlich oder weil eine Situation nicht vorhergesehen war —, wird das an dieser Stelle dokumentiert: was passiert ist, wie es aufgefallen ist und was daraus folgte. Eine Transparenzregel ohne Fehlerfall ist unglaubwürdig. Fehler werden hier sichtbar gemacht, nicht stillgelegt.
Änderungen an dieser Seite
Änderungen werden mit Datum und Begründung festgehalten. Eine Selbstbindung, die sich unbemerkt ändern lässt, ist keine.
Wie die Einordnung selbst zustande kommt, steht in der Methodik. Wer Blickwinkel unter diesen Bedingungen unterstützen möchte, findet die Wege unter Unterstützen.